Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den SINDRI Service
(Continental Aftermarket & ServiceS GmbH, Version 1.1, 30.09.2022)
1. Gestaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen, Bestandteile des Vertrags
1.1 Die CONTINENTAL Aftermarket & ServiceS GmbH (im Folgenden "CONTINENTAL") erbringt ihren Service "SINDRI Service" ("SINDRI Service" oder "Service") ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB"). Die AGB und die folgenden Dokumente bilden die vertragliche Grundlage für die Erbringung des SINDRI Service (im Folgenden der "Vertrag")
1) Online-Bestellung des Kunden und Vertragsabschlussblatt für SINDRI SERVICE
2) Leistungsbeschreibung für SINDRI Service
3) Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
Diese AGB einschließlich der oben genannten weiteren Dokumente gelten nur für den SINDRI Service und nicht für andere Dienstleistungen von CONTINENTAL.
1.2 Bestehen Widersprüche zwischen den in Abschnitt 1.1 genannten Vertragsunterlagen, so wird die Rangfolge wie folgt festgelegt – es sei denn, in diesem Vertrag oder seinen Anhängen wird ausdrücklich etwas anderes bestimmt: i) Vertragsabschlussblatt; (ii) Online-Bestellung des Kunden; iii) diese AGB iv) die Leistungsbeschreibung für den SINDRI Service, vi) Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA). Andere Dokumente, auf die in diesem Vertrag Bezug genommen wird, haben denselben Vorrang wie der Teil des Vertrages, auf den sie Bezug nehmen. Zur Vermeidung von Zweifeln hat die Datenverarbeitungsvereinbarung Vorrang vor allen anderen in diesem Abschnitt 1.1 genannten Vertragsunterlagen, soweit zwingende Datenschutzanforderungen betroffen sind.
1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn CONTINENTAL in Kenntnis der gegensätzlichen Geschäftsbedingungen des KUNDEN vorbehaltlos Leistungen erbringt.
2. Unverbindliche Werbeaussagen, Vertragsschluss
2.1 Angebote, Aussagen und/oder Informationen, die von CONTINENTAL in Broschüren, Anzeigen und ähnlichen Artikeln - auch in Bezug auf Preise - gemacht und/oder gegeben werden, sind und bleiben unverbindlich und können ohne Vorankündigung geändert werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein verbindliches, individuelles Angebot gemacht und/oder eine entsprechende Verpflichtung übernommen.
2.2 Der Vertrag mit dem KUNDEN über den SINDRI Service tritt in Kraft, wenn die jeweilige Online-Bestellung des KUNDEN von CONTINENTAL ausdrücklich durch einen elektronischen Vertragsabschluss / das Vertragsabschlussblatt, durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung von CONTINENTAL und/oder durch ein von beiden Vertragspartnern ordnungsgemäß unterzeichnetes schriftliches Dokument angenommen wurde, spätestens jedoch mit der ersten Nutzung von SINDRI Service durch den KUNDEN und/oder seine Nutzer.
3. Leistungsgegenstand
3.1 Gegenstand der vereinbarten Leistung ist die Bereitstellung von SINDRI Service, ein Service für den Zugriff und die Analyse von On-Board-Diagnosedaten von Fahrzeugen gegen Bezahlung für die Nutzung als Software as a Service (SaaS) und/oder Plattform as a Services (PaaS) durch den KUNDEN. Weitere Einzelheiten finden sich in Abschnitt 5 dieser AGB, der Leistungsbeschreibung sowie in der Datenverarbeitungsvereinbarung.
3.2 Die Datenverbindung (z.B. über Internet) zwischen dem PC-Browser/Tablet-Gerät des KUNDEN und dem SINDRI-Service sowie der vom KUNDEN verwendeten Hardware (PC/Tablet-Gerät) und/oder Software (PC-Browser/Tablet-Betriebssystem) unterliegen nicht diesem Vertrag und werden von CONTINENTAL nicht bereitgestellt (siehe auch Abschnitt 14.4). Dafür sind allein der KUNDE und/oder der Nutzer verantwortlich.
4. Bereitstellung von Hardware (DAD-C1-GERÄT)
Auf Anfrage stellt CONTINENTAL dem Kunden die für die Nutzung des SINDRI Services erforderliche Hardware (d.h. DAD-C1-Gerät für den Zugriff auf die Fahrzeugdaten) per Kauf zur Verfügung. In diesem Fall gelten die folgenden zusätzlichen Bedingungen:
4.1 BEI KAUF
4.1.1 Wenn Hardware an den KUNDEN geliefert wird, geht die Gefahr auf den KUNDEN über, sobald CONTINENTAL die Ware an den jeweiligen Transportunternehmer übergeben hat.
4.1.2 Wenn der KUNDE Hardware kauft, behält sich CONTINENTAL alle Eigentumsrechte bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der KUNDE behandelt alle von CONTINENTAL gelieferten Produkte und Waren mit der gebotenen Sorgfalt, bis das Eigentum an ihn übergegangen ist. Der KUNDE hat CONTINENTAL unverzüglich schriftlich über jede Beschlagnahme, Insolvenz, Beschädigung oder Verlust der Produkte oder Waren sowie über jede Änderung der Eigentumsverhältnisse oder jede Änderung seines Geschäftsortes zu unterrichten. Der KUNDE hat das Recht, die Hardware zu verwenden und sie im Rahmen der üblichen Geschäftsführung zu verkaufen, solange der KUNDE mit seinen Zahlungen nicht in Verzug ist.
4.1.3 Ist die Hardware in einer Weise mangelhaft, dass ihre Nutzung gemäß diesem Vertrag nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, hat der KUNDE nach Wahl von CONTINENTAL das Recht auf Reparatur oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).
4.1.4 Im Falle eines Mangels der Hardware ist der KUNDE nur dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder eine Minderung der Vergütung zu verlangen, wenn er CONTINENTAL zuvor eine angemessene Frist für die Nacherfüllung eingeräumt hat und CONTINENTAL die Nacherfüllung verweigert oder die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
4.1.5 Bei unerheblichen Abweichungen der Leistung/Hardware, die die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigen, kann der KUNDE nur eine angemessene Minderung der Vergütung verlangen.
4.1.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Lieferung.
4.1.7 Andere Rechte und Rechtsbehelfe des KUNDEN wegen eines Mangels der Hardware sind ausgeschlossen.
5. Leistungsverpflichtungen von Continental
5.1 CONTINENTAL stellt dem KUNDEN den SINDRI Service gemäß diesen AGB als Software-as-a-Service oder Plattform-as-a-Service über ein Datennetzwerk (Internet) zur Verfügung.
5.2 CONTINENTAL ist nicht verpflichtet, seine Services auf eigenen Servern oder auf eigenen Speicherplätzen anzubieten. CONTINENTAL ist befugt, im Rahmen seiner Services Drittanbieter oder Subunternehmer, einschließlich Cloud Provider/Cloud Services, einzusetzen.
5.3 CONTINENTAL stellt dem KUNDEN die für den Zugang zum SINDRI Service erforderlichen Daten und Kennungen (Nutzername und durch den Kunden festlegbares Passwort) zur Verfügung ("Zugangsdaten").
6. Software, Nutzungsrechte
6.1 Auf die Laufzeit des SINDRI Service beschränkt, räumt CONTINENTAL dem KUNDEN ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches Nutzungsrecht für SINDRI Service als Software als Service und/oder Plattform als Service ein, das alle erforderlichen Rechte zum Zugriff und zur Nutzung der Services, wie vereinbart und in der Leistungsbeschreibung festgelegt, umfasst. Wenn CONTINENTAL während der Laufzeit dieses Vertrages neue Versionen, Aktualisierungen, Upgrades usw. bereitstellt, gelten die oben genannten Rechte entsprechend.
7. Wartung / Überwachung / Datensicherheit
7.1 CONTINENTAL verpflichtet sich, den SINDRI Service gemäß den nachstehenden Bestimmungen ständig zu pflegen und zu warten.
7.2 CONTINENTAL ist berechtigt, frühere Versionen des SINDRI Services jederzeit durch neu entwickelte Versionen zu ersetzen, insbesondere wenn dies erforderlich ist, um die Dienste an geänderte rechtliche Anforderungen und/oder Normen anzupassen oder an technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse anzupassen; Abschnitt 12 gilt entsprechend. Im Fall von Software und/oder Dienstleistungen Dritter wird CONTINENTAL entsprechend verfahren, soweit der Softwareentwickler eine neue Entwicklung oder Anpassung an CONTINENTAL zur Verfügung gestellt hat.
7.3 CONTINENTAL verpflichtet sich, den SINDRI Service zu überwachen und zu pflegen. Der KUNDE ist rechtzeitig über alle Fehler oder Fehlfunktionen zu unterrichten, die die Nutzung der vereinbarten Services nicht nur unerheblich beeinträchtigen oder einschränken; ob in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Mängelansprüche bestehen, unterliegt Abschnitt 14.
8. Hotline
8.1 CONTINENTAL stellt eine Hotline für technischen Support zur Verfügung, die der KUNDE per Telefon oder Kontaktformular erreichen kann. Die Hotline dient ausschließlich dazu, den KUNDEN bei der Nutzung des SINDRI Services gemäß diesem Vertrag zu unterstützen. Anfragen an die Hotline werden in der Reihenfolge bearbeitet, in der sie empfangen werden.
9. Datenverarbeitung, Datenschutz, Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA)
9.1 Um den SINDRI Service bereitstellen zu können, muss CONTINENTAL Daten des KUNDEN verfolgen, überwachen, erheben, teilen, speichern und verarbeiten, die bei der Nutzung des SINDRI Services erhoben werden ("Daten"). Der KUNDE erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass CONTINENTAL die Daten in aggregierter Form ("Aggregierte Daten") erheben, analysieren, verwenden und offenlegen kann, um die Sicherheit des SINDRI Services und für die Geschäftszwecke von CONTINENTAL zu überwachen; sofern diese Aggregierten Daten weder persönlich identifizierbar sind (keine personenbezogenen Daten) noch Endnutzer eindeutig identifizieren.
10. Aufgaben und Verantwortungen des Kunden
10.1 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, die Datenverbindung zwischen seinen IT-Systemen und dem SINDRI Service (z.B. über das Internet) wie in Abschnitt 3.3 beschrieben herzustellen.
10.2 Der KUNDE ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die von ihm verwendete Hardware und/oder Software, einschließlich Computer, Router, Tablets usw., dem üblichen Stand der Technik entsprechen und gemäß den Empfehlungen der jeweiligen Hersteller regelmäßig gewartet und/oder aktualisiert werden; alle technischen Spezifikationen und/oder Mindestanforderungen für SINDRI Service, die von CONTINENTAL veröffentlicht werden, müssen eingehalten werden.
10.3 Der KUNDE räumt CONTINENTAL das Recht ein, die vom KUNDEN über den SINDRI Service gespeicherten Daten in dem Umfang zu vervielfältigen, der für die Erbringung der im Rahmen dieses Vertrags zu erbringenden Leistungen erforderlich ist. Um Probleme zu beheben, ist CONTINENTAL auch befugt, Änderungen in der Struktur oder im Datenformat vorzunehmen.
10.4 Der KUNDE ist verpflichtet, gegenüber Dritten bezüglich der von CONTINENTAL bereitgestellten Zugangsdaten und/oder Nutzerkennungen Vertraulichkeit zu wahren und diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen, sodass jeglicher Missbrauch der Daten durch Dritte ausgeschlossen ist. Passwörter sollten in regelmäßigen Abständen geändert werden. CONTINENTAL muss über die Service-Hotline unverzüglich über eventuelle Verluste und/oder Offenlegung von Zugangsdaten an Dritte informiert werden. Continental blockiert dann den Zugriff und weist dem KUNDEN eine neue Nutzerkennung zu.
10.5 Der KUNDE ist nicht berechtigt, Software zu modifizieren, zu verändern, zu kopieren, zurückzuentwickeln, zu disassemblieren oder zu dekompilieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig[1].
10.6 Der KUNDE wird CONTINENTAL unverzüglich über jede Änderung seines Firmennamens, seines Wohn- oder Geschäftssitzes oder seiner Rechtsform unterrichten.
10.7 Der KUNDE verpflichtet sich, den SINDRI Service nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen, illegale oder schädliche Daten an den SINDRI Service oder über diesen zu senden oder in den SINDRI Service einzugreifen oder diesen zu stören ("Verbotene Verwendung"). Der KUNDE stellt die Einhaltung dieser Vorgaben auch durch die Nutzer sicher.
11. Zahlungsbedingungen, Einwendungsausschluss
11.1 Sofern nicht anders angegeben, werden Zahlungen für den Kauf von Hardware-Geräten direkt beim Kauf fällig.
11.2 Rechnungen sind innerhalb von zwei (2) Wochen nach Eingang zur Zahlung fällig. Der KUNDE kann CONTINENTAL eine Lastschriftgenehmigung erteilen, um Zahlungen zu vereinfachen und/oder andere von CONTINENTAL akzeptierte Zahlungsmethoden nutzen.
11.3 Ist der KUNDE länger als dreißig (30) Tage in Zahlungsverzug, behält sich CONTINENTAL das Recht vor, den Zugang des KUNDEN zum SINDRI Service nach schriftlicher Zahlungsaufforderung und nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist auszusetzen. In diesem Fall ist der KUNDE verpflichtet, die vereinbarten Gebühren bei Fälligkeit vollständig zu zahlen.
11.4 Einsprüche gegen Rechnungen sind durch den Kunden unverzüglich in Textform (§ 126 b BGB, z.B. Brief, E-Mail), spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Eingang ("Einspruchsfrist") zu erheben. Erhebt der Kunde nicht oder nicht rechtzeitig Einspruch, gilt dies als Anerkenntnis der jeweiligen Rechnung. CONTINENTAL informiert den KUNDEN ausdrücklich über die Folgen der Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Frist vor Beginn der jeweiligen Einspruchsfrist (z.B. innerhalb der Rechnung).
12. Vertragsänderungen
12.1 CONTINENTAL ist berechtigt, den SINDRI Service jederzeit zu ändern, wenn diese Änderungen zugunsten des Kunden sind und die Vertragsbedingungen sowie die Vergütung unverändert bleiben. Änderungen des SINDRI Services sind darüber hinaus zulässig, soweit dies für den Kunden objektiv zumutbar ist und die vertraglichen Leistungen nicht wesentlich verändert werden; dies kann insbesondere technische Verbesserungen und Innovationen sowie Änderungen aus rechtlichen, technischen, betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen umfassen. Wesentliche Änderungen des Service werden dem KUNDEN innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus mitgeteilt. Wenn eine Änderung des Services die wesentlichen Interessen des KUNDEN in einer Weise berührt, dass es dem KUNDEN nicht mehr zumutbar ist, an dem Vertrag festzuhalten, hat der KUNDE das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats nach Wirksamwerden der Änderung mit einer Frist von 6 Wochen zu kündigen.
12.2 CONTINETAL behält sich das Recht vor, die Vertragsbedingungen dieses Vertrags und insbesondere dieser AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Hierzu wird CONTINENTAL den Kunden in Textform (§ 126b BGB – z.B. Brief oder E-Mail) über solche Änderungen des Vertrages innerhalb einer angemessenen Frist im Voraus informieren, spätestens jedoch 8 Wochen vor Wirksamwerden der Änderungen. Solche Änderungen gelten als vom KUNDEN angenommen, es sei denn, der KUNDE lehnt die Änderungen innerhalb einer Frist von 6 Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung ab. Lehnt der KUNDE die Änderungen rechtzeitig ab, bleibt das Vertragsverhältnis auf der Grundlage des vorliegenden Vertrages einschließlich seiner aktuell gültigen Bestimmungen unverändert bestehen.
12.3 Lehnt der KUNDE die Änderung rechtzeitig ab, ist CONTINENTAL berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Ende des Kalendermonats zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). CONTINETAL wird den KUNDEN innerhalb der Änderungsmitteilung über die Folgen seiner Ablehnung bzw. einer nicht rechtzeitig erfolgten Ablehnung informieren.
12.4 Darüber hinaus können die Parteien Änderungen der Services vereinbaren, vorausgesetzt sie werden in einem schriftlichen Änderungsauftrag zur jeweiligen Leistungsbeschreibung dokumentiert, der schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet wird und die vereinbarten Bedingungen festgelegt. Zur Vermeidung von Zweifeln sind keine Änderungsaufträge erforderlich für a) Hardware- oder Softwareupdates, Patches, Korrekturen oder andere Änderungen durch oder im Namen von CONTINENTAL im Zusammenhang mit der Erbringung der Services durch CONTINENTAL oder b) für Änderungen durch CONTINENTAL an Dritten, die Produkte, Hard- oder Software oder Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erbringung der Services durch CONTINENTAL bereitstellen.
13. Laufzeit, Kündigung, Aussetzung
13.1 Dieser Vertrag bleibt bis zu seiner Kündigung in Kraft.
13.2 Der SINDRI Service wird als Subscription erbracht und hat eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Jahr ("Anfangslaufzeit") und verlängert sich automatisch um weitere Zusatzlaufzeiten von jeweils einem (1) Jahr ("Zusatzlaufzeit", zusammen mit dem Anfangslaufzeit, die "Servicelaufzeit"), es sei denn, eine Vertragspartei gibt der anderen Vertragspartei mindestens 30 Tage vor Ende der jeweiligen Servicelaufzeit Nachricht über die Nicht-Verlängerung.
13.3 CONTINENTAL kann die Gebühren für jede Zusatzlaufzeit anpassen, indem es dem KUNDEN mindestens sechzig (60) Tage vor Ablauf der jeweiligen Servicelaufzeit herüber informiert.
13.4 Sollte sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz ändern, ist CONTINENTAL berechtigt, seine Vergütung entsprechend anzupassen. In diesem Fall hat der KUNDE kein Kündigungsrecht.
13.5 CONTINENTAL kann den Zugang und die Nutzung des SINDRI Services aussetzen i) im Falle einer Verbotenen Verwendung, ii) für den Fall, dass der KUNDE gegen diesen Vertrag verstößt oder iii) der KUNDE in einer Weise handelt, sodass CONTINENTAL vernünftigerweise annehmen kann, dass dies CONTINENTAL, CONTINENTAL‘s anderen Kunden oder dem Service schaden könnte, oder iv) wenn dies von einer Behörde verlangt wird.
13.6 Verstößt der KUNDE wesentlich gegen diesen Vertrag und heilt er die Verletzung nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von CONTINENTAL, in der die Verletzung in angemessener Weise beschrieben wird, so hat CONTINENTAL das Recht, diesen Vertrag aus wichtigem Grund unverzüglich zu kündigen.
13.7 CONTINENTAL kann den Service sofort kündigen, wenn eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen oder Vorschriften es nach vernünftigem Ermessen von CONTINENTAL unrechtmäßig oder undurchführbar macht, den Service weiter zu erbringen. In diesem Fall erstattet CONTINENTAL dem KUNDEN als sein einziger und ausschließlicher Rechtsbehelf etwaige im Voraus entrichtete Gebühren anteilig.
13.8 CONTINENTAL kann diesen Vertrag unverzüglich mit schriftlicher Mitteilung an den KUNDEN kündigen, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, die Auseinandersetzung mit den Gläubigern erfolgt, oder die Liquidation (mit Ausnahme einer freiwilligen Liquidation zur Sanierung) oder ein sonstigen Verfahren zur Abwicklung seines Vermögens betrieben wird und er dies nicht innerhalb von 30 Tagen abwendet.
13.9 Zur Vermeidung von Zweifeln wird der Service mit Beendigung dieses Vertrages unverzüglich beendet.
13.10 Nach Beendigung hat der KUNDE alle Hardware (sofern nicht gekauft) zurückzugeben und jegliche Nutzung des Service einzustellen und auf Verlangen alles umgehend an CONTINENTAL zurückzugeben oder die Vernichtung aller vollständigen oder teilweisen Kopien der von CONTINENTAL bereitgestellten Software zu bestätigen.
13.11 Bei vorzeitiger Beendigung einer Lizenz oder des Vertrags werden die im Voraus gezahlten Gebühren nicht erstattet, sofern in diesem Vertrag nichts anderes bestimmt ist.
14. Gewährleistung und Haftung
14.1 Bei Mängeln des SINDRI Services haftet CONTINENTAL für Sach- und Rechtsmängel gemäß den gesetzlichen Regelungen unter Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Wesentliche Mängel sind insbesondere Funktionsstörungen und/oder Fehler, die die Nutzung der vereinbarten Services nicht nur unwesentlich beeinträchtigen oder einschränken. Die Abhilfemaßnahmen, die der KUNDE unter Gewährleistungsaspekten, insbesondere Wartung und Fehlerbehebung, in Anspruch nehmen kann, sind in der Leistungsbeschreibung abschließend festgelegt.
14.2 Jede Vertragspartei gewährleistet, dass i) sie die rechtliche Befugnis hat, diesen Vertrag abzuschließen und auszuführen; ii) die Person, die diesen Vertrag im Namen einer Partei unterzeichnet, hierzu die rechtliche Befugnis hat, iii) der Service nach Kenntnis von CONTINENTAL keine Urheberrechte, Patente, Marken, Geschäftsgeheimnisse oder sonstige Rechte geistigen Eigentums Dritter verletzt; v) der Dienst den Spezifikationen entspricht, wie sie in der Leistungsbeschreibung beschrieben sind.
14.3 Sollte CONTINENTAL gegen die oben genannte Gewährleistung verstoßen, wird CONTINENTAL die Mängel so beheben, dass der Service die oben genannte Gewährleistung und die Spezifikationen der Leistungsbeschreibung erfüllt. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, lehnt CONTINENTAL hiermit alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen ab, einschließlich, ohne Einschränkung, der stillschweigenden Gewährleistung der Handelsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.
14.4 CONTINENTAL haftet in keinem Fall für Behinderungen oder Unterbrechungen der Kommunikation über das Internet, für drahtlose oder Mobilfunknetzabdeckung oder für die Nichtverfügbarkeit, Unterbrechung oder Verzögerung in der Telekommunikation oder für Dritte, sofern diese nicht im Auftrag von CONTINENTAL (insbesondere Subunternehmer) tätig sind.
14.5 Der KUNDE hat alle Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines (1) Monats nach Eintritt des den Anspruch begründenden Umstands geltend zu machen.
14.6 CONTINENTAL haftet in keinem Fall dem KUNDEN oder Dritten gegenüber für Folgeschäden, indirekte, besondere, zufällige oder exemplarische Schäden, sei es vorhersehbar oder unvorhersehbar (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Schäden für Datenverlust, Goodwill, Gewinne, Investitionen, Verwendung von Geldern oder Nutzung von Einrichtungen, Unterbrechung der Nutzung oder Verfügbarkeit von Daten, Einstellung anderer Arbeiten oder Beeinträchtigung anderer Vermögenswerte), auch wenn CONTINENTAL von der Möglichkeit solcher Schäden in Kenntnis gesetzt wurde, die sich aus a) der Erfüllung oder Nichterfüllung dieses Vertrags, der Nutzung des Services oder b) aus Ansprüchen, Tatbeständen, Vertragsbrüchen oder einer ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistung im Rahmen dieses Vertrages oder auf andere Weise, einer falschen Darstellung, Fahrlässigkeit, verschuldensunabhängigen Haftung oder einer sonstigen unerlaubten Handlung ergeben. Der Kunde ist alleinverantwortlich für die Nutzung und Erprobung seiner eigenen Dienste, die durch die Nutzung des Service oder auf dessen Basis entstehen.
14.7 Die gesamte Haftung von CONTINENTAL gegenüber dem KUNDEN für Schäden oder Verluste, die im Zusammenhang mit Ansprüchen aus dem Vertrag entstehen, ist begrenzt auf die für den Service im letzten Jahr vor Entstehung der Ansprüche gezahlten Gebühren.
14.8 Dieser Abschnitt beschränkt nicht die Haftung der Parteien für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Leben, körperliche Unversehrtheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Dieser Vertrag einschließlich seiner Anhänge und Anlagen stellt das gesamte Vertragsverhältnis und alle diesbezüglichen Vereinbarungen der Parteien dar und ersetzt alle früheren Abreden zwischen den Vertragsparteien über den Gegenstand dieses Vertrages. Sofern in den AGB nicht anders angegeben, bedürfen Änderungen und/oder Anpassungen dieses Vertrages mindestens der Textform (§ 126b BGB, z.B. Brief, E-Mail), um gültig zu sein.
15.2 Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, oder unwirksam oder undurchführbar werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
15.3 Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass CONTINENTAL seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz oder teilweise (Vertragsübertragung) auf eine Gesellschaft, die mit CONTINENTAL und/oder der CONTINENTAL AG, Vahrenwalder Straße 9, D-30165 Hannover verbunden ist, übertragen kann. Wenn eine solche Übertragung die berechtigten Interessen des KUNDEN berührt, kann der KUNDE den Vertrag für den SINDRI Service am Tag des Wirksamwerdens der Übertragung fristlos kündigen.
15.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt auch für jedes Zurückbehaltungsrecht.
15.5 Die vorliegende Vereinbarung unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Rahmen oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist Frankfurt am Main.
[1] vgl. §§ 69 d, 69 e Urheberrechtsgesetz